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Wahlfreiheit für gentechfreie Lebensmittel erhalten

18/4/2025

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Die Wahlfreiheit von verschiedenen Produktqualitäten ist keine Selbstverständlichkeit. Wird das Spezialgesetz von Bundesrat Rösti durchgewunken, bleiben künftig wieder Biobetriebe und alle andere GVO-frei produzierenden Betriebe auf den Kosten für die Warentrennung etc. sitzen und haften im Falle von Verunreinigungen. Die Lebensmittelschutz Initiative möchte hier ansetzen und das Verursacher-Prinzip anwenden: Wer GVO (auch die sogenannten "neuen Züchtungsmethoden") anwendet, haftet dafür - eine wichtige Grundlage, dass wir weiterhin Bio, IP oder sonst GVO-frei produzieren können!
Infos und Unterschriftenbögen in unserem Hofalden oder unter lebensmittelschutz.ch
Danke für deine Mithilfe :-)
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